Eine Gerichtsverhandlung hat immer einen faden Beigeschmack. Für mich war es direkt beklemmend das Gebäude zu betreten. Die Sicherheitsvorkehrungen ließen ahnen, mit welchen Problemen sich die Beamten auseinandersetzen müssen. Da war unser Fall eine Bagatelle. Trotzdem wurden wir abgeleuchtet wie am Flughafen. Doch selbst bei Tierschützern piepste es bei manchen Personen und wenn es nur ein „Ersatzteil" im Körper war. Dieser Zustand brachte dann automatisch etwas Leichtigkeit in unsere Angespanntheit.

Warum wir von der TSI keine Zeit und Mühe scheuten nach Hanau zu fahren um die Interessen der schutzlosen Tiere zu vertreten, können Sie in folgenden Berichten lesen. Der eine stammt von der Odenwälder Zeitung, den anderen Artikel durfte ich von der Homepage „Erlensee-Aktuell" rüber laden. Für das Bereitstellen der Bilder danke ich Herrn Sommerfeld.

(Übrigens lohnt es sich mal einen Blick auf seine liebevoll gestaltete Homepage zu werfen).

Die Fahrt hat sich jedenfalls gelohnt. Es war eine faire Verhandlung.

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hier der Zeitungsartikel der OZ

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Bericht aus dem „Erlensee-Aktuell"

Rehkitz-Tötung beim Mähen: Verfahren gegen Zahlung von 1000 Euro Geldbuße eingestellt

Das Amtsgericht Hanau hat das Verfahren gegen einen Landmaschinenmechaniker aus Bruchköbel-Niederissigheim gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Dieser hatte im vergangenen Jahr beim Mähen einer Wiese hinter der Markwaldsiedlung zwei Rehkitze so schwer verletzt, dass eines kurz danach starb und das zweite vom Jagdpächter von seinen Leiden erlöst werden mußte.
Der Fall sorgte bereits im Vorfeld des Verfahrens für erhebliches Aufsehen, was sich auch an der großen Zahl von Medienvertretern im Verhandlungssaal zeigte. Der Hessische Rundfunk berichtete darüber in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen. Viele Vertreter von Tierschutzorganisationen waren ebenfalls anwesend.
Zur Anzeige gebracht wurde der Vorfall von Carmen Merz, die im Juni des vergangenen Jahres während eines Spaziergangs mit ihrem Hund die beiden schwerverletzten Rehkitze in der Wiese liegend vorfand. Den Ort des Geschehens suchte vor der Verhandlung ein Fernsehteam des Hessischen Rundfunks auf und ließ sich von Carmen Merz die damalige Situation schildern.

Für Carmen Merz war der Anblick der - im Fachjargon genannten "angemähten" - Rehkitze ein sehr schlimmes Erlebnis, das sie auch heute noch sehr beschäftigt. Sie informierte den Jagdpächter, der schließlich das Leiden des noch lebenden Kitzes beendete.
Der Fahrer des Traktors mit der Mähvorrichtung arbeitete unterdessen an einer benachbarten Wiese weiter. Ob dieser den Vorfall bemerkt hat, ließ sich während der Verhandlung nicht zweifelsfrei klären.

Der Richter stellte die vor dem Mähen einer Wiese zu treffenden Vorsorgemaßnahmen in den Mittelpunkt der Verhandlung. Da der vom Gericht bestellte Sachverständige dem Verhandlungstermin unentschuldigt fernblieb, informierte der als Zeuge geladene Jagdpächter, dass in der Regel am Vorabend das Setzen von Pfosten mit gelben Tüten im Abstand von etwa 50 Metern als Abschreckungsmaßnahme angewendet wird. Er gab dabei eine Erfolgsquote von etwa 80 bis 90 % an. Daher komme es leider immer wieder zu solch fatalen Vorfällen.

Der Angeklagte, der die Wiese im Auftrag seines Schwiegervaters mähte und selbst kein Landwirt ist, bedauerte den Vorfall und berichtete während der Verhandlung bereits von eigenen Erkundigungen nach neuartigen technischen Maßnahmen, die solche Vorfälle zukünftig verhindern sollen aber noch nicht marktreif seien.

Während der Verhandlung kristallisierte sich heraus, dass offenbar nur ein einziger Pfosten vor dem Mähen gesteckt wurde und dies auch dem Angeklagten bekannt gewesen sei. Nach Auffassung des Richters ist dieser Vorwurf allerdings nicht so gewichtig, dass eine Verurteilung nach dem Strafrecht erfolgen muss, zumal der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte dann als vorbestraft gelten würde. Daher unterbreitete er das Angebot, gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an das Tierheim in Gelnhausen das Verfahren einzustellen, was von allen Parteien akzeptiert wurde. Der Angeklagte erklärte sich sogar bereit, das Geld persönlich dort abgeben zu wollen.

Carmen Merz äußerte sich nach der Verhandlung mit den Worten: "Wenn wir mit dem Verfahren auch nur ein Rehkitz vor diesem grausamen Tod bewahrt haben, dann hat es sich gelohnt".

Während der Verhandlung wurde außerdem bekannt, dass zwar das Tierschutzgesetz das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe stelle, es aber noch keine verbindlichen Gesetze für Landwirte gebe, die Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze vorschreiben. Diese Verordnungen seien von den zuständigen Ministerien noch nicht umgesetzt worden. Hier sahen die anwesenden Vertreter der Tierschutzorganisationen dringenden Handlungsbedarf.

http://www.tsi-odenwald.de/

 

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